Fortbildung für Betreuungsassistenten
Betreuungsassistenten sind laut § 4 Abs. 4 der Qualifikation von Betreuungskräften aufgefordert, mindestens einmal im Jahr an einer zweitägigen Fortbildung teilzunehmen. In dieser wird das vermittelte Wissen aktualisiert und die berufliche Praxis reflektiert.
Kursinhalt:
- Biografiearbeit
- Parkinson
- Demenz
- Validation
- Entwicklung von Tagesplänen zur Aktivierung
- Erfahrungsaustausch und Reflexion der täglichen Betreuungsarbeit
Dauer:
16 Unterrichtseinheiten á 45 Minuten = 720 Minuten
Nächste Kurstermine:
Die Auflistung der Kurstermine finden Sie HIER.
